Informationen für unsere Gäste

CHECK-IN / CHECK-OUT

Der Check-in ist am ersten Tag des gebuchten Aufenthalts ab 15.00 Uhr möglich und findet im Res-taurant an der Bar statt.  Das Zimmer ist am Abreisetag um 11.00 Uhr freizugeben. Late Check-out ist möglich, muss vorgängig angemeldet werden. Kostenpunkt CHF 50.00. Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von einer Stunde und mehr kann die Gasthaus Löwen Tuggen GmbH 100% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Gasthaus behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Gasthaus kostenpflichtig aufzubewahren.

RAUCHVERBOT

Das Gasthaus Löwen Tuggen ist ein rauchfreier Betrieb. Rauchen ist nur in der Smokerlounge gestattet und im Freien. Bei Auslösen des Feueralarmes durch Rauchen in den Zimmern, wird der Feuerwehreinsatz dem Gast vollumfänglich verrechnet (bis zu CHF 2’000.00). Technische Alarme, die durch raus drehen der Feuermelder oder abkleben verursacht werden, wird der Aufwand mit mindestens CHF 500.00 verrechnet.

VERLUST SCHLÜSSEL

Bei Verlust der Schlüssel hat der Gast die Ersatzkosten von CHF 50.00 zu tragen.

HAUSTIERE

Die Kosten für Hunde sind wie folgt: Einzelbuchungen 1-6 Nächte: CHF 15.00 pro Hund/Tag Buchungen ab 7-29 Nächten: CHF 10.00 pro Hund/Tag Buchungen ab 30 Nächten: CHF 5.00 pro Hund/Tag Hunde müssen zwingend vorab angemeldet werden. Weitere Haustiere sind nicht zugelassen. Alle Abnutzungserscheinungen und Schäden am Apartment und am Mobiliar werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen. Sobald Abnutzungser- scheinungen oder Schäden festgestellt werden, müssen diese umgehend der Gasthaus Löwen Tug-gen GmbH schriftlich gemeldet werden. Die Gasthaus Löwen Tuggen GmbH hält sich vor die Beherbergung von Hunden abzulehnen.

BEHÖRDEN

Zieht ein ausländischer Gast definitiv in den Kanton Schwyz, ist er verpflichtet, sich beim Amt für Ausländerfragen anzumelden. Schweizer melden sich bei der jeweiligen Einwohnerkontrolle an. Die Anmeldung und Bewilligung ist ausschliesslich Sache des Mieters.

EINKAUFEN / POST / KANTONALBANK

Bäckereien, Lebensmittelladen, Bank und Post sind in Fussdistanz zu erreichen. Weitere Einkaufsmöglichkeiten erreichen Sie mit dem Bus/ Auto in Uznach, Siebnen, Lachen und Pfäffikon.

SPORT

Der Buchberg unser Hausberg lädt ein zum Joggen, Mountainbiken usw. Baden kann man an der Linth an der Grynau oder am Zürichsee in den Badeanstalten in Schmerikon, Lachen usw. Golf spielen kann man auf dem Golfplatz in Wangen.

ÄRZTE /SPITÄLER

In Tuggen haben wir ein Ärztezentrum. Drs. med. Daniel und Lea Aerne und Dr. med. Jürg Wyrsch Gässlistrasse 17, 8856 Tuggen SZ Telefon: +41 55 445 18 08 Spital Uznach: + 41 55 285 41 11 Spital Lachen: +41 55 451 31 11

SAUBERKEIT

Im Apartment sowie Neben- und Allgemeinräumen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Hauseingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtweg grundsätzlich freizuhalten. Aus diesem Grund ist im Treppenhaus das Abstellen von Gegenständen untersagt.

LÜFTEN

Das Apartment ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt mittels sog. Sto­sslüften. Dazu werden mindestens zwei gegenüberliegende Fenster geöffnet, so dass sich ein starker Luftzug einstellt. Der Lüftungsvorgang dauert zwischen zwei und fünf Minuten und sollte täglich durchgeführt werden. Das Kippen des Fensters ist nur bei sommerlichen Aussen-temperaturen er­laubt.

ABFALL

Der Abfall wird einmal wöchentlich durch das Reinigungsteam entsorgt. Bei Wunsch nach regel­mässigeren Entsorgen ist die Gasthaus Löwen Tuggen GmbH zu kontaktieren. Es ist untersagt, Ab­fall auf dem Flur, Keller oder Treppenhaus zu deponieren.

WASCHKÜCHE

Pro Stockwerk steht allen Bewohnern von 07.00 bis 21.00 Uhr eine Waschküche zur freien Benüt­zung zur Verfügung. Die Waschküche inkl. Geräte sind dem nachfolgenden Benutzer sauber gerei­nigt zu überlassen.

REINIGUNG UND WÄSCHE

Bei einem Aufenthalt unter 7 Tagen wird das Apartment erst nach der Abreise gereinigt. Bei einem Aufenthalt ab 7 Tagen enthalten die Preise eine wöchentliche Basisreinigung bestehend aus Bad- und Bodenreinigung inklusive frische Bett- und Frottéewäsche. Mehraufwand wird zu CHF 80.00 die Stunde in Rechnung gestellt.

PARKPLATZ

Parkplätze für unsere Übernachtungsgäste sind beim Schulhaus. Kurzaufenthalter und Wochengäste erhalten die Parkkarte von uns. Dauermieter müssen eine Monatskarte auf der Gemeinde besorgen. Die aktuellen Preise finden Sie hier.

VERBRAUCHSMATERIAL

Die Grundausstattung an Verbrauchsmaterial wie Toilettenpapier, Waschmittel, usw. wird beim Check-in einmalig zur Verfügung gestellt. Anschliessend ist der Gast für den Ersatz selbst verant­wortlich.

AUFZUG

Die im Aufzug angebrachten Vorschriften sind zu beachten. Die Anlage ist mit Sorgfalt zu behan­deln. Im Brandfall ist die Benutzung des Aufzugs verboten.

RESTAURANT, BAR, SMOKERLOUNGE

Die Gastronomischen Einrichtungen der Gasthaus Löwen Tuggen GmbH stehen auch den Mietern offen. Es besteht eine Konsumationspflicht. Während den Hauptmahlzeiten von 11.30 bis 13.30 Uhr und von 17.30 bis 21.30 Uhr behalten wir uns vor, unsere Tische Gästen die zum Essen kommen zu reservieren.

HAUSRUHE

Von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie von 22.00 bis 08.00 Uhr ist besondere Rücksicht auf die Mitbewoh-ner zu nehmen. Lärmige Tätigkeiten sind während dieser Zeiten zu unterlassen.

HAUSORDNUNG

Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie bildet integrie- renden Bestandteil des Mietvertrags. Wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung wird mit Auflösung des Mietvertrages geahndet. TUGGEN, JANUAR 2022 Gasthaus Löwen Tuggen GmbH Zürcherstrassse 3 CH – 8856 Tuggen CHE-145.589.239 www.loewen-tuggen.ch